Fragen und Antworten zum Biersekte e.V. |
Fragen:
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Ich habe mich über die Webseite als Biersektenmitglied angemeldet, bin ich damit automatisch im Biersekte e.V.?
Nein, eine Anmeldung bei der Biersekte (als Biersektenmitglied [BSM]) ist unabhängig von der Anmeldung beim Biersekte e.V. Ein Vereinsmitglied kann
ein Biersektenmitglied sein, muss aber nicht. Das Gleiche gilt umgekehrt.
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Was gehört alles zur Vereinsarbeit?
Zur Vereinsarbeit gehört die Pflege und Erweiterung der
Biersekten-Internet-Seite und die Organisation von Biersekten- und
Vereinstreffen oder
anderen Veranstaltungen. Im weiteren Sinne gehört dazu auch der Kontakt
und Austausch mit Biersektenmitgliedern, Internetusern, Presse und
Partnern, wie auch Brauereien.
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Wie lange dauert die Bearbeitung meines Mitgliedsantrages?
Die Bearbeitungsdauer liegt im Regelfall zwischen zwei bis vier Wochen. Eine abweichende Bearbeitungsdauer
geben wir per E-Mail bekannt.
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Wo und wie oft findet die Mitgliederversammlung statt?
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im Regelfall einmal
jährlich statt. Ort und Zeitpunkt werden durch den
Vorstandsvorsitzenden rechtzeitig (d.h. gemäß Satzung
mindestens zwei Wochen vorher)
bekannt gegeben. Aus praktischen Gründen wird die Mitgliederversammlung
üblicherweise an einem Wochenende im Januar/Februar in Weimar/Thüringen
abgehalten.
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Wo finde ich Informationen zu Beschlüssen und Wahlergebnissen der letzten Mitgliederversammlungen?
Informationen zu Beschlüssen, Wahlergebnissen und weiteren Themen werden im Protokoll der jeweiligen
Mitgliederversammlung festgehalten. Diese sind über den Reiter Dokumente abrufbar.
Einige Protokolle sind passwortgeschützt hinterlegt, in diesem Fall ist es möglich,
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Zugang zu diesen Dateien zu beantragen.
Wichtig: Es gelten stets die jeweiligen Beschlüsse, Wahlergebnisse, etc. gemäß des aktuellsten Protokolls!
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Gibt es Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge?
Eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro wird bei Eintritt in den
Biersekte e.V. erhoben. Die Aufnahmegebühr wird für die Deckung der
Verwaltungskosten verwendet.
Neben der Aufnahmegebühr gibt es freiwillige Mitgliedsbeiträge für
diejenigen Vereinsmitglieder, die den Biersekte e.V. finanziell
unterstützen möchten. Diese sind in frei wählbarer Höhe bis 31. Januar
des jeweiligen Kalenderjahr zu entrichten. Bei Eintritt nach dem 31.
Januar ist der freiwillige Mitgliedsbeitrag anteilig für die restlichen
Monate des Kalenderjahres zu zahlen.
Freiwillig heißt, dass die Zahlung des Mitgliedsbeitrages mit dem
Mitgliedsbeitrag-Formular (siehe Dokumente)
jederzeit schriftlich kündbar ist. Bei Austritt aus dem Biersekte e.V.
wird der freiwillige Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet.
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Wie kann ich mich als Vereinsmitglied für freiwillige Mitgliedsbeiträge an- oder abmelden?
Mit dem Mitgliedsbeitrag-Formular (siehe Dokumente)
können
die freiwilligen Jahresmitgliedsbeiträge angepasst werden. Das
ausgedruckte und unterschriebene Formular muss dazu bis
zum 31. Dezember des Jahres, bevor der neue freiwillige
Jahresmitgliedsbeitrag gelten soll, an die im Formular angegebene
Adresse geschickt werden.
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Für was werden die Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge verwendet?
Die Aufnahmegebühr wird für die Deckung der Verwaltungskosten
verwendet. Das sind insbesondere Portokosten bei Briefkontakt mit
Vereinsmitgliedern, Kopiergeld und Kosten für Büromaterial. Die
Mitgliedsbeiträge werden für den Unterhalt der Webseite Biersekte.de,
Gewinnspiele, Organisation von Biersekten- und Vereinstreffen,
Unterstützung von BSMs bei Sportveranstaltungen und allgemein im Rahmen
des Vereinszweckes (siehe Satzung
des Biersekte e.V.) verwendet.
Für Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag gilt insbesondere: Es erfolgen
keine Zuwendungen aus der Vereinskasse an Vereinsmitglieder oder
Dritte. Das Geld bleibt im Verein. Die Abrechnung bzw.
Umsatz-Kosten-Rechnung kann beim Schatzmeister eingesehen werden und
wird auf der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung
vorgestellt.
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Ich habe eine weitere Frage zum Biersekte e.V., welche hier nicht beantwortet wird!
In diesem Fall schreiben Sie bitte an
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